Bei einem Urnenwahlgrab können Lage und Größe des Grabes selbst bestimmt werden. Auf den Friedhöfen in Bad Neuenahr-Ahrweiler beträgt die Nutzungszeit beim Ersterwerb 30 Jahre, die Ruhefrist beträgt 20 Jahre*. Die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes ist möglich. Die Grabstätte wird erst bei einem Sterbefall vergeben, kann aber mit einer Ausnahmegenehmigung auch schon zu Lebzeiten ausgesucht werden. In jedem Wahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Man kann jedoch auch ein Erdwahlgrab erwerben, indem man bis zu acht Urnen beisetzen kann.
Bei einem Urnenreihengrab können Lage und Größe nicht selbst bestimmt werden. Die Grabstätten werden der Reihe nach, geordnet nach dem Sterbezeitpunkt, vergeben und es kann jeweils nur eine Urne beigesetzt werden. Die Nutzungszeit ist bei dieser Grabart gleich der Ruhefrist, welche auf den Friedhöfen in Bad Neuenahr-Ahrweiler 20 Jahre beträgt*. Die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Bei einer Urnenstele handelt es sich um eine oberirdische Form eines Urnengrabes. Die Urnennischen werden vom Friedhofsträger vergeben und können somit nicht ausgesucht werden. Die Nutzungszeit ist bei dieser Grabart gleich der Ruhefrist, welche auf den Friedhöfen in
Bad Neuenahr-Ahrweiler 20 Jahre beträgt*. Die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes ist möglich. In einer Nische können bis zu drei Urnen beigesetzt werden.
Das Urnenrasengrab ist ein Einzelgrab, wobei Lage und Größe nicht ausgesucht werden können. Auch hier, wie beim Urnenreihengrab, werden die Grabstätten der Reihe nach vergeben. Die Nutzungszeit ist ebenfalls gleich der Ruhefrist und beträgt auf den Friedhöfen in Bad Neuenahr-Ahrweiler 15 Jahre*. Die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Anlage und Unterhaltung des Grabes obliegt dem Friedhofsträger. Die Pflege des Grabes wird vom Friedhofspersonal durchgeführt. Eine namentliche Kennzeichnung ist durch eine Grabplatte möglich.
Bei einem anonymen Urnenfeld können Lage und Größe des Grabes nicht bestimmt werden. Die Nutzungszeit ist ebenfalls gleich der Ruhefrist und beträgt auf den Friedhöfen in Bad Neuenahr-Ahrweiler 15 Jahre*. Die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Die Grabstätte wird erst bei einem Sterbefall vergeben. Es werden mehrere Urnen auf einem Rasenfeld beigesetzt, wobei jedoch keinerlei Kennzeichnung erfolgt. Auf einem separaten Gedenkort können Grabschmuck und Lichter abgestellt werden, an dem Rasenfeld ist es nicht erlaubt. Anlage und Unterhaltung des Grabes obliegt dem Friedhofsträger. Die Pflege des Grabes wird vom Friedhofspersonal durchgeführt.
Seebestattung
Baumbeisetzung
Friedhainbeisetzung
Weinbergbeisetzung
Alternative Beisetzungsarten
*Unterschied Nutzungszeit/-recht und Ruhefrist:
Die Nutzungszeit ist die Zeit, in der die Grabstätte vom Nutzungsberechtigten „gepachtet“ wird. Sie kann nach Ablauf, je nach Grabart, verlängert werden. Die Ruhefrist ist die Zeit, die ein Sarg/eine Urne in einem Grab verweilen MUSS. Sie dient dem Zersetzungsvorgang und kann weder verkürzt noch verlängert werden.